FAQ
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Vielleicht ist es für Dich das erste Mal, dass Du Dich an eine Heilpraktikerin wendest? Du wurdest bisher ausschließlich schulmedizinisch/ konventionell behandelt und bist eventuell noch skeptisch gegenüber alternativen Heilverfahren?
Dann bist Du hier genau richtig. Auf dieser Seite möchte ich Dir ein wenig mehr über meine heilpraktikerische Tätigkeit verraten:
Heilpraktiker sind neben den Ärzten und Zahnärzten die Einzigen, denen es erlaubt ist die „Linderung und Heilung von Krankheiten am Menschen“ auszuüben. Noch nie haben sich so viele Menschen mit Fragen und gesundheitlichen Problemen an Heilpraktiker gewandt wie heute.
Heilpraktiker verfügen über eine umfassende medizinische Ausbildung, die mit einer Überprüfung durch den Amtsarzt im zuständigen Gesundheitsamt abschließt. Wer diese Prüfung besteht, erhält die Erlaubnis zur „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ – darf also die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Hierbei spielt insbesondere die Sorgfaltspflicht des behandelnden Heilpraktikers eine große Rolle.
Der Heilpraktiker muss bei der Beratung des Patienten, bei der Aufklärungspflicht sowie bei der Diagnosestellung und der Therapie die notwendige Sorgfalt walten lassen.
Bei der Sorgfaltspflicht hat sich der Heilpraktiker bezüglich Kompetenz und persönlicher Fort- und Weiterbildung an den gleichen Maßstäben wie der praktische Arzt messen zu lassen.
Was viele nicht wissen, der Prüfungsstoff für die Vollzulassung als Heilpraktiker umfasst viele Bereiche der Schulmedizin, sowie fachpraktische Themengebiete und naturheilkundliche Bereiche:
- Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie - Erkennen und Erstversorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme) - Die Deutung grundlegender Laborwerte
- Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
- Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
- Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)
- Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil – die teilweise beachtlichen Durchfallquoten belegen, dass die Messlatte für Heilpraktiker sehr hoch liegt. Hinzu kommen vielfältige Ausbildungen in Bereichen traditioneller Heilmethoden, die einen Heilpraktiker als Arbeitswerkzeug seiner Praxistätigkeit dienen. Heilpraktiker forschen auf ganzheitliche Weise – auf den Ebenen Körper, Seele und Geist – nach der Ursache des Leidens.
Kurz gesagt:
Eine ganzheitliche Behandlungsweise.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen generell keine Heilpraktikerleistungen und Heilpraktiker arbeiten ohne Kassenzulassung. Deshalb werden die Behandlungskosten als Privatrechnung abgerechnet und sind in erster Linie selbst zu tragen. Wenn es für Dich wichtig ist, dass die Krankenkasse trotzdem die Rechnung übernimmt, solltest Du über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen nachdenken. Eine Kostenübernahme für privatversicherte oder beihilfeberechtigte Personen ist je nach Versicherungsvertrag ebenfalls möglich. Für die Kassen ist es wichtig, dass die Rechnung gemäß Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aufgeschlüsselt wird. Je nach Versicherungstarif wird dann der tariflich mit Dir vereinbarte Anteil der Rechnungssumme übernommen (meist 80% der Höchstbeträge nach GebüH für jede Ziffer). Es gibt jedoch auch Zusatzversicherungen, die nur 30% oder weniger erstatten. Hier lohnt es sich, vor Vertragsabschluss genauer hinzuschauen.
Die Kosten der Behandlung errechnen sich individuell nach dem zeitlichen Umfang und den angewandten Therapien. Damit Sie einen Überblick über den Kostenrahmen haben, beinhaltet die Neuaufnahme Ihren individuellen Therapie- und Kostenplan.
Einen Überblick über die Kosten für das Kennenlerngespräch, die Patientenneuaufnahme und das Stundenhonorar finden sie in den AGBs.
Als Selbstzahler zahlst Du in der Regel direkt in bar nach jeder Behandlung oder ganz bequem per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen.
Wenn Du eine Zusatz- oder Privatversicherung besitzen, erhältst Du eine aufgeschlüsselte Rechnung nach GebüH.
Wenn Du das erste Mal zu mir kommst (Erstanamnese), benötigen wird ca. 2 Stunden. Die Erstanamnese ist ein umfangreiches Gespräch zur Ermittlung Deiner Konstitution und dem Ermitteln der Krankheitsursache. Dabei spielen sowohl die individuellen körperlichen Erscheinungen als auch die psychisch und emotionale Seite eine große Rolle. Auch wird es Fragen bezüglich Deiner familiären Veranlagung/ Disposition geben. So kann ich mir ein umfassendes und ganzheitliches Bild der Gesamtsympotomatik verschaffen.
Wir vereinbaren gemeinsam Deine Ziele und Du bekommen Einnahme- Ernährungs- und/ oder Verhaltenspläne per Mail zugschickt.
Bei akuten Beschwerden starten wir gleich mit der Therapie – eine Erstanamnese ist in diesem Fall nicht im Vorfeld nötig.
Das Follow-up, die Folgebehandlung findet in der Regel nach 4 – 6 Wochen statt und dauert 30 – 60 Minuten.
Für akute Beschwerden werden weniger Einzelbehandlungen benötigt, als für ein lange bestehendes chronisches Geschehen.
Damit Du Dich auf die Zeitspanne der Behandlungen einstellen kannst, spreche ich nach dem ersten Termin die Anzahl der in etwa benötigten Folgetermine mit Dir durch.
Ja, ich besuche Dich im Notfall auch zu Hause. Bitte beachte jedoch, dass die Anfahrtskosten zusätzlich berechnet werden. Die Kosten kannst Du den AGB entnehmen.
Deine Frage wurde noch nicht beantwortet?
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Vielleicht ist es für Dich das erste Mal, dass Du Dich an eine Heilpraktikerin wendest? Du wurdest bisher ausschließlich schulmedizinisch/ konventionell behandelt und bist eventuell noch skeptisch gegenüber alternativen Heilverfahren?
Dann bist Du hier genau richtig. Auf dieser Seite möchte ich Dir ein wenig mehr über meine heilpraktikerische Tätigkeit verraten:
Heilpraktiker sind neben den Ärzten und Zahnärzten die Einzigen, denen es erlaubt ist die „Linderung und Heilung von Krankheiten am Menschen“ auszuüben. Noch nie haben sich so viele Menschen mit Fragen und gesundheitlichen Problemen an Heilpraktiker gewandt wie heute.
Heilpraktiker verfügen über eine umfassende medizinische Ausbildung, die mit einer Überprüfung durch den Amtsarzt im zuständigen Gesundheitsamt abschließt. Wer diese Prüfung besteht, erhält die Erlaubnis zur „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ – darf also die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Hierbei spielt insbesondere die Sorgfaltspflicht des behandelnden Heilpraktikers eine große Rolle.
Der Heilpraktiker muss bei der Beratung des Patienten, bei der Aufklärungspflicht sowie bei der Diagnosestellung und der Therapie die notwendige Sorgfalt walten lassen.
Bei der Sorgfaltspflicht hat sich der Heilpraktiker bezüglich Kompetenz und persönlicher Fort- und Weiterbildung an den gleichen Maßstäben wie der praktische Arzt messen zu lassen.
Was viele nicht wissen, der Prüfungsstoff für die Vollzulassung als Heilpraktiker umfasst viele Bereiche der Schulmedizin, sowie fachpraktische Themengebiete und naturheilkundliche Bereiche:
- Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie - Erkennen und Erstversorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme) - Die Deutung grundlegender Laborwerte
- Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
- Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
- Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)
- Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil – die teilweise beachtlichen Durchfallquoten belegen, dass die Messlatte für Heilpraktiker sehr hoch liegt. Hinzu kommen vielfältige Ausbildungen in Bereichen traditioneller Heilmethoden, die einen Heilpraktiker als Arbeitswerkzeug seiner Praxistätigkeit dienen. Heilpraktiker forschen auf ganzheitliche Weise – auf den Ebenen Körper, Seele und Geist – nach der Ursache des Leidens.
Kurz gesagt:
Eine ganzheitliche Behandlungsweise.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen generell keine Heilpraktikerleistungen und Heilpraktiker arbeiten ohne Kassenzulassung. Deshalb werden die Behandlungskosten als Privatrechnung abgerechnet und sind in erster Linie selbst zu tragen. Wenn es für Dich wichtig ist, dass die Krankenkasse trotzdem die Rechnung übernimmt, solltest Du über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen nachdenken. Eine Kostenübernahme für privatversicherte oder beihilfeberechtigte Personen ist je nach Versicherungsvertrag ebenfalls möglich. Für die Kassen ist es wichtig, dass die Rechnung gemäß Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aufgeschlüsselt wird. Je nach Versicherungstarif wird dann der tariflich mit Dir vereinbarte Anteil der Rechnungssumme übernommen (meist 80% der Höchstbeträge nach GebüH für jede Ziffer). Es gibt jedoch auch Zusatzversicherungen, die nur 30% oder weniger erstatten. Hier lohnt es sich, vor Vertragsabschluss genauer hinzuschauen.
Die Kosten der Behandlung errechnen sich individuell nach dem zeitlichen Umfang und den angewandten Therapien. Damit Sie einen Überblick über den Kostenrahmen haben, beinhaltet die Neuaufnahme Ihren individuellen Therapie- und Kostenplan.
Einen Überblick über die Kosten für das Kennenlerngespräch, die Patientenneuaufnahme und das Stundenhonorar finden sie in den AGBs.
Als Selbstzahler zahlst Du in der Regel direkt in bar nach jeder Behandlung oder ganz bequem per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen.
Wenn Du eine Zusatz- oder Privatversicherung besitzen, erhältst Du eine aufgeschlüsselte Rechnung nach GebüH.
Wenn Du das erste Mal zu mir kommst (Erstanamnese), benötigen wird ca. 2 Stunden. Die Erstanamnese ist ein umfangreiches Gespräch zur Ermittlung Deiner Konstitution und dem Ermitteln der Krankheitsursache. Dabei spielen sowohl die individuellen körperlichen Erscheinungen als auch die psychisch und emotionale Seite eine große Rolle. Auch wird es Fragen bezüglich Deiner familiären Veranlagung/ Disposition geben. So kann ich mir ein umfassendes und ganzheitliches Bild der Gesamtsympotomatik verschaffen.
Wir vereinbaren gemeinsam Deine Ziele und Du bekommen Einnahme- Ernährungs- und/ oder Verhaltenspläne per Mail zugschickt.
Bei akuten Beschwerden starten wir gleich mit der Therapie – eine Erstanamnese ist in diesem Fall nicht im Vorfeld nötig.
Das Follow-up, die Folgebehandlung findet in der Regel nach 4 – 6 Wochen statt und dauert 30 – 60 Minuten.
Für akute Beschwerden werden weniger Einzelbehandlungen benötigt, als für ein lange bestehendes chronisches Geschehen.
Damit Du Dich auf die Zeitspanne der Behandlungen einstellen kannst, spreche ich nach dem ersten Termin die Anzahl der in etwa benötigten Folgetermine mit Dir durch.
Ja, ich besuche Dich im Notfall auch zu Hause. Bitte beachte jedoch, dass die Anfahrtskosten zusätzlich berechnet werden. Die Kosten kannst Du den AGB entnehmen.